Mikrobiologische | Legionellen | Trinkwasseruntersuchungen nach TrinkwV/ DVGW W 551
Eine korrekt durchgeführte Probenahme bildet die Voraussetzung für eine einwandfreie Wasseruntersuchung. Die Entnahme der Wasserprobe versteht sich als ein wichtiger Bestandteil des gesamten Analysenverfahrens. Fehler, die bereits an dieser Stelle gemacht werden, können ggf. auch mit einer noch so ausgefeilten Analytik einschließlich komplexer instrumenteller Techniken nicht mehr korrigiert werden. Um Fehler zu vermeiden, ist es daher wichtig, dass die Entnahme dem jeweiligen Untersuchungszweck und den örtlichen Verhältnissen genau angepasst wird.
Legionellenuntersuchung
Wir helfen Ihnen, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und bieten eine Trinkwasserentnahme mit anschließender mikrobiologischer Laboruntersuchung inkl. Befundbericht.
Die TrinkwV (Trinkwasserverordnung) trifft selten konkrete Regelungen hinsichtlich Probenahme und Analytik. Wie bei den Wasserversorgungs- und Leitungsanlagen wird auf die allgemein anerkannten Regel der Technik verwiesen. Diese spiegeln sich in entsprechenden Normen und technischen Regelwerken (z.B. vom DVGW) wieder.
Für die Trinkwasseranalytik zugelassene Labore müssen laut TrinkwV akkreditiert sein. Die Akkreditierungsnorm DIN EN ISO 17025 gibt u.a. Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Probenahme vor und regelt die Einbindung interner und externer Probenehmer in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Labors. In unserem Fall dasLabor Wasser-BW.