Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes (nach DVGW W551)

Zur systematischen Untersuchung von Trinkwasser- Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung ist im August 2012 eine Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) veröffentlich worden. In der ab 05.12.2012 gültigen Trinkwasserverordnung wird in Anlage 5 darauf hingewiesen, dass die Legionellenuntersuchung entsprechend ISO 11731 sowie DIN EN ISO 11731 Teil 2 unter Berücksichtigung vorhandener UBA Empfehlungen durchzuführen sei. Dazu kommen für die Probenahme auf Legionellen die Regelwerke des DVGW zum tragen.

Systematische Untersuchung

Die systematischen Untersuchung gemäß § 14 Abs. 3 der TrinkV 2001 entspricht einer orientierten Untersuchung wie sie im DVGW- Arbeitsblatt W 551 beschrieben wird. Der Begriff „systematisch“ verdeutlicht, dass es nicht um die Feststellung der Legionellenfreiheit an allen einzelnen Entnahmestellen geht, sondern um eine Stichprobe zur Feststellung einer möglichen Kontamination mit Legionellen in Teilen der Trinkwasser-Instalation, die einen Einfluss auf eine größere Anzahl an Entnahmestellen haben kann, insbesondere in den zentralen Teilen der Trinkwasser-Installation wie Trinkwassererwärmungsanlage, Verteilern, Steigsträngen oder Zirkulationsleitungen.

Tabelle 1a – Bewertung der Befunde bei einer orientierenden Untersuchung*)

Legionellen
(KBE/100ml)¹⁾
BewertungMaßnahmenweitergehende
Untersuchung³⁾
Nachuntersuchung
> 10000Extrem hohe
Kontamination
Direkte Gefahrenabwehr erforderlich, (Desinfektion und Nutzungseinschränkung, z.B. Duschverbot)
Sanierung erforderlich
unverzüglich1 Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung
> 1000hohe KontaminationSanierungserfordernis ist abhängig vom Ergebnis der weitergehenden Untersuchungumgehend--
≥ 100Mittlere Kontaminationkeineinnerhalb von 4 Wochen--
< 100keine/ geringe
nachweisbare
Kontamination
keinekeinenach 1 Jahr (nach 3 Jahren)²⁾

Erläuterungen der Hochzahlen:

1)KBE = koloniebildende Einheit
2)Werden bei 2 Nachuntersuchungen im jährlichen Abstand weniger als 100 Legionellen in 100 ml nachgewiesen, kann das Untersuchungsintervall auf maximal 3 Jahre ausgedehnt werden.
3)Wird die orientierende Untersuchung gleich mit einem Probenumfang durchgeführt, der dem einer weitergehenden Untersuchung entspricht, gelten die in der Tabelle 1b angegebenen Maßnahmen direkt.

Wird bei der orientierten Untersuchung in der TrinkwV festgestellte technische Maßnahmewert von 100 KBE Legionellen pro 100 ml Wasser überschritten, muss eine weitergehende Untersuchung durchgeführt werden.

Tabelle 1b – Bewertung der Befunde bei einer weitergehenden Untersuchung*)

Legionellen
(KBE/100ml)¹⁾
BewertungMaßnahmenweitergehende
Untersuchung
Nachuntersuchung
> 10000Extrem hohe
Kontamination
Direkte Gefahrenabwehr erforderlich,
(Desinfektion und Nutzungsein-
schränkung, z. B. Duschverbot)
Sanierung erforderlich
unverzüglich1 Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung
> 1000hohe KontaminationKurzfristige Sanierung erforderlichinnerhalb von max. 3 Monaten1 Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung²⁾
≥ 100Mittlere KontaminationMittelfristige Sanierung erforderlichinnerhalb max. 1 Jahr1 Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung²⁾
< 100keine/ geringe
nachweisbare
Kontamination
keine--Nach 1 Jahr (nach 3 Jahren)³⁾

Erläuterungen der Hochzahlen:

1)KBE = koloniebildende Einheit
2)Werden bei 2 Nachuntersuchungen in vierteljährlichem Abstand weniger als 100 Legionellen in 100 ml nachgewiesen, braucht die nächste Nachuntersuchung erst nach 1 Jahr nach der 2. Nachuntersuchung vorgenommen zu werden. Diese Nachuntersuchungen können entsprechend dem Schema der orientierenden Untersuchung (Tabelle 1a) durchgeführt werden.
3)Werden bei Nachuntersuchungen im jährlichen Abstand weniger als 100 Legionellen in 100 ml nachgewiesen, kann das Untersuchungsintervall auf maximal 3 Jahre ausgedehnt werden.