Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes (nach DVGW W551)
Zur systematischen Untersuchung von Trinkwasser- Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung ist im August 2012 eine Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) veröffentlich worden. In der ab 05.12.2012 gültigen Trinkwasserverordnung wird in Anlage 5 darauf hingewiesen, dass die Legionellenuntersuchung entsprechend ISO 11731 sowie DIN EN ISO 11731 Teil 2 unter Berücksichtigung vorhandener UBA Empfehlungen durchzuführen sei. Dazu kommen für die Probenahme auf Legionellen die Regelwerke des DVGW zum tragen.
Wird bei der orientierten Untersuchung in der TrinkwV festgestellte technische Maßnahmewert von 100 KBE Legionellen pro 100 ml Wasser überschritten, muss eine weitergehende Untersuchung durchgeführt werden.
Legionellen (KBE/100ml) | Bewertung | Maßnahmen | weitergehende Untersuchung | Nachuntersuchung |
---|---|---|---|---|
>> 10000 | extrem hohe Kontamination | Direkte Gefahrenabwehr erforderlich, (Desinfektion und Nutzungseinschränkung, z.B. Duschverbot) Sanierung erforderlich | unverzüglich | 1 Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung |
> 1000 | hohe Kontamination | Sanierungserfordernis ist abhängig vom Ergebnis der weitergehenden Untersuchung | umgehend | -- |
> 100 | mittlere Kontamination | keine | innerhalb von 4 Wochen | -- |
< = 100 | keine/ geringe nachweisbare Kontamination | keine | keine | nach 1 Jahr (nach 3 Jahren) |