Mikrobiologische Trinkwasserüberprüfungen nach § 5 Abs. 2 und 3

Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes, die durch Wasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Folgende Parameter werden überprüft:

  • Coliforme Bakterien

  • W. coli

  • Enterokokken

  • Pseudomonas aeruginosa

  • Gesamtkeimzahl bei 22°C

  • Gesamtkeimzahl bei 36°C

Es gelten strenge Grenzwerte, Vorschriften und Kontrollzyklen, deren Umsetzung ständig vom Gesundheitsamt überprüft und begleitet werden. Trinkwasserqualität  bedeutet, dass Trinkwasser rein und genusstauglich ist, keine Krankheitserreger hat, und keine Stoffe in gesundheitsschädlicher Konzentration aufweist.  Die Qualitätsvorgaben für das Trinkwasser werden vom Bundesministerium für Gesundheit in der Trinkwasserverordnung festgelegt, also vom Gesetzgeber. Für die Qualität der Wasserleitungen im öffentlichen Bereich ist  der Wasserversorger zuständig.  Ab der Hauptabsperrarmatur im Gebäude ist der Hauseigentümer verantwortlich.

Wir bieten auch Installateure eine Untersuchung ihrer Neuinstallation zur „sauberen“ Übergabe an den Eigentümer | Kunden.